Was ist der Akkreditierungsrat?
Die Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen wurde von der Bildungspolitik und den Bundesländern eingesetzt, um die Qualität von Studium und Lehre sicherzustellen und weiter zu entwickeln. Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium dieser Stiftung. In diesem Gremium sind Vertreter der Bundesländer, der Hochschulen, der Berufspraxis sowie Studierende zusammengeschlossen. Die Mitglieder des Akkreditierungsrates werden von der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz für die Dauer von vier Jahren bestellt.
Zu den Aufgaben des Akkreditierungsrates gehören:
- Qualitätsanforderungen und Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen festlegen: Ziel dieser Regelungen ist es, dass alle Verfahren zur Akkreditierung von Studiengängen sowie Systemakkreditierungen vergleichbar, transparent und nach denselben Qualitätskriterien durchgeführt werden.
- Akkreditierungsagenturen akkreditieren: Bevor eine Agentur die Berechtigung erhält, Studiengänge zu prüfen und das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates zu verleihen, muss sie selbst akkreditiert werden. Damit verpflichtet sie sich, die Regeln zur Akkreditierung von Studiengängen einzuhalten. Agenturen, die das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates haben, sind z.B.ACQUIN, AQAS, evalag oder ZEvA.
- Akkreditierungen überprüfen, die von den Agenturen durchgeführt wurden
- Internationale Zusammenarbeit fördern und Anerkennung von Studienleistungen im Ausland erleichtern
Um zu überwachen, dass der Akkreditierungsrat seine Geschäfte ordnungsgemäß durchführt, haben die Hochschulrektorenkonferenz und die Kultusministerkonferenz den Stiftungsrat bestellt.
Noch Fragen? Jetzt einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin buchen.

Teresa Koetter
Studienberatung