eine Pflanze, die aus Münzen in einer Glasvase wächst.

Bildungsurlaub beantragen

Bildungsurlaub – das ist kein Urlaub im herkömmlichen Sinn. Denn Sie werden als Arbeitnehmer zwar beurlaubt, können diese Zeit aber für eine berufliche Weiterbildung nutzen. Davon profitieren Sie selbst ebenso wie Ihr Arbeitgeber, der von Ihrem Wissen, Ihren Kenntnissen und neuen Kompetenzen profitiert.

Warum sollte ich Bildungsurlaub beantragen?

Sie können in der Zeit des Bildungsurlaubs eine Weiterbildung Ihrer Wahl besuchen. Die Zeit dafür bekommen Sie quasi "geschenkt". Ihr Gehalt läuft weiter, Sie haben keinerlei Einschränkungen Ihrer Rechte als Arbeitnehmer. Allerdings müssen Sie die Kosten für die Weiterbildung selbst tragen.

Kann ich in jedem Bundesland Bildungsurlaub beantragen?

In Deutschland wird das Recht auf Bildungsurlaub auf Landesebene geregelt, ein Bundesgesetz ist nie erlassen worden. Die Bundesländer gehen unterschiedlich mit Bildungsurlaub um. Sofern er gewährt wird, sind dafür in der Regel 5 Tage vorgesehen. In folgenden Bundesländern gibt es Regelungen für Bildungsurlaub:

  • Baden-Württemberg
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Hessen (auf Anfrage)
  • Niedersachsen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein

Kann ich mir die Art der Weiterbildung frei auswählen?

Ihre Weiterbildung muss in dem Bundesland, in dem Sie arbeiten, als Bildungsurlaub anerkannt sein. Sie können sich darüber in einer zentralen Datenbank informieren (Bildungsurlaub.de). Allerdings wird dem Arbeitgeber ein gewisses Mitsprachrecht zugestanden; Ihre Wahl sollte im weitesten Sinn etwas mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zu tun haben.

Hat jeder Anspruch auf Bildungsurlaub?

Im Prinzip ja – sofern Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland vorgesehen ist und Sie einen regulären Arbeitsvertrag haben. Geringfügig Beschäftigte und Auszubildende sind meist von der Inanspruchnahme ausgeschlossen, ebenso in manchen Bundesländern auch Beamte. Länderspezifisch kann es weitere Einschränkungen geben. Dann spielen z.B. die Betriebsgröße, die Beschäftigungsdauer usw. eine Rolle. Die Details finden sich in den Gesetzen der Bundesländer bzw. auf der Seite www.bildungsurlaub.de 

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