Mit Einführung des Bachelor- und Master-Systems in Deutschland wurden die Abschlüsse der neuen Studiengänge standardisiert. Diese Abschlussbezeichnungen – oft auch akademischer Grad genannt – werden verliehen, wenn ein Student oder eine Studentin das Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen hat.
In den Wirtschaftswissenschaften sowie in den Sprach-, Kultur-, Sozial- und Geisteswissenschaften gibt es folgende Abschlussarten:
Für die Naturwissenschaften, Informatik, Mathematik sowie zum Teil auch für ingenieurwissenschaftliche und wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge wurden die Abschlüsse festgelegt:
Im ingenieurwissenschaftlichen Bereich heißen die Abschlüsse:
Ein Jurastudium schließt ab mit dem:
Konsekutive Masterstudiengänge – also Studiengänge, die auf einem entsprechenden Bachelor aufbauen – können nur mit einem dieser genannten Mastergrade abschließen. Ein weiterbildender oder nicht-konsekutiver Studiengang kann dagegen mit einem dieser Master-Abschlüsse oder mit einem Master of Business Administration (MBA, MBA Eng.) enden. Weitere „alte“ Studienabschlüsse sind das Diplom und der Magister.